Förderung für Badumbau und Treppenlift möglich

Per Lift ins Badezimmer

In den meisten Häusern und mehrgeschossigen Wohnungen liegt das Bad im 1. Stock. Für ältere Menschen, oder Menschen mit eingeschränkter Beweglichkeit ist das ein Problem. Wie sollen sie die Stufen täglich bewältigen? Was viele nicht wissen: Der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beträgt 4.000 Euro pro Maßnahme und pro in der Wohnung lebenden Pflegebedürftigem.

 

Das heißt:  Lebt in einem Reihenhaus ein Ehepaar und beide haben einen Pflegegrad, können sie gemeinsam 8.000 Euro beantragen. Mit diesem Betrag lässt sich das Bad umbauen und ein Treppenlift installieren. Auch eine Einzelperson kann beide Maßnahmen beantragen. Lässt jemand beispielsweise erst das Bad umbauen und kann dann ein Jahr später, aufgrund einer gesundheitlichen Verschlechterung, die Stufen in den 1. Stock nicht mehr steigen, können erneut 4.000 Euro für den Einbau eines Treppenliftes beantragt werden.

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